Startseite > Im Trauerfall

Einen geliebten Menschen zu verlieren, bedeutet einen großen Verlust und tiefe Trauer.

Wir möchten Sie und Ihre Familie, wenn Sie nun in dieser Situation sind, gerne unterstützen und Ihnen hier das Wichtigste, das jetzt zu erledigen ist, aufzeigen. Selbstverständlich stehen wir Ihnen auch gerne zu einem ausführlichen persönlichen Gespräch zur Verfügung, wann immer Sie wünschen.

Hat sich der Trauerfall in Ihrem Haus ereignet,

sollten Sie umgehend den Hausarzt benachrichtigen; ist dieser nicht zu erreichen oder unabkömmlich, können Sie auch den zum Notdienst bereiten Arzt verständigen.

Der Arzt wird Ihnen eine Todesbescheinigung ausstellen, die separat bezahlt werden muß. Die Krankenkasse kommt hierfür nicht auf.

Hat der Arzt Ihr Haus verlassen, sollten Sie mit dem Bestattungsunternehmen Ihres Vertrauens Kontakt aufnehmen.

Wir beraten Sie im persönlichen Gespräch, gerne auch bei Ihnen zu Hause, und erledigen anschließend alle mit dem Trauerfall verbundenen Angelegenheiten und Formalitäten zügig und mit geringem Aufwand für Sie, soweit die Erledigung durch uns gesetzlich zulässig ist. Was wir für Sie tun können, erfahren Sie auf der Seite Leistungen.
 

Hat sich der Trauerfall im Krankenhaus
bzw. in der Seniorenresidenz ereignet,

so wurden Sie über den eingetretenen Verlust von den Pflegekräften unterrichtet, die auch bereits die ersten Schritte für Sie eingeleitet haben.

Wir empfehlen Ihnen, hiernach bereits Ihr Bestattungsinstitut zu informieren. In diesem ersten Gespräch werden wir Ihnen Ratschläge geben können, was nun zu tun ist. Da die familiären Verhältnisse und persönlichen Umstände der Trauergemeinschaft stets individuell sind, möchten wir Ihnen im Interesse einer seriösen Beratung in angemessener Atmosphäre an dieser Stelle keine pauschalen Verhaltensregeln nennen.
 

Wichtig ist :

Ihr Bestattungsunternehmen wird verschiedene Unterlagen benötigen.

Dies sind im Einzelnen :

Für die Kirche bzw. den geistlichen Betreuer sollten Sie den Totenschein bzw. die Sterbeurkunde sowie den Taufschein, sofern vorhanden, bereithalten.

Natürlich gibt es weitaus mehr Stellen, die zu benachrichtigen sind; viele dieser Stellen können Sie durch Ihr Bestattungsunternehmen verständigen lassen; besonders, wenn im Rahmen der Bestattungsvorsorge die entsprechenden Vorkehrungen getroffen wurden, kann Ihnen hier vielfach mühsame Arbeit abgenommen werden.